Am 3. Juli 2014 beschließt der Deutsche Bundestag die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer hat seit 1. Januar Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestlohns von zunächst einmal 8,50 Euro die Stunde. Aber so einfach, wie es sich anhört, ist es leider nicht.
Mindestlohn und die Folgen
Steuerberater Uwe Grell hat im Moment alle Hände voll zu tun, um sich selbst und seine Mandanten über die Konsequenzen aus der neuen Regelung zum Mindestlohn zu informieren.