Für neue Anlagen gilt das seit Februar 2019, für ältere Anlagen gab es eine Übergangsfrist, die am 31. Januar 2021 ausläuft. Probleme gibt es aktuell eventuell für Besitzer älterer Anlagen. Diese müssen, entgegen aller anderen bisherigen Vorgaben, noch einmal im Marktstammdatenregister registriert werden. Eine automatische Datenübernahme durch die Meldestelle erfolgt nicht.